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VG Kassel, 23.03.2021 - 4 L 346/21 |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 23.03.2021 - 4 L 346/21
- VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
Rechtliches Abschiebungshindernis wegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK und …
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 23. März 2021 - 4 L 346/21.KS - wird die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig - bis zum Abschluss des Klageverfahrens - 4 K 692/21.KS - gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m. Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu dulden.Auf die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Antragstellers vom 07.04.2021 gegen dem seinen Bevollmächtigten am 25.03.2021 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 23.03.2021 - 4 L 346/21.KS - ist die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Antragsteller einstweilen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG zu dulden und der Beigeladene zu verpflichten, dem zuzustimmen.